Das EU - Berufskraftfahrer Gesetz
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| Das neue Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz regelt seit 2006 wie die Weiterbildung und Qualifikation für Berufskraftfahrer im Güter- oder Personenverkehr künftig zu erfolgen hat. Alle Fahrer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE müssen, wenn sie Ihren Führerschein nach dem 10.09.2009 erworben hatten, zuerst die Grundqualifikation erwerben, bevor sie ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen dürfen. Für Fahrer der Klassen D1, D1E, D und DE gilt das seit dem 10.09.2008 |
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| Alle Berufskraftfahrer der betroffenen Fahrerlaubnisklassen müssen alle 5 Jahre eine Weiterbildung absolviert haben. Diese Weiterbildung dauert 5 Tage und kann auch über die gesamten 5 Jahre verteilt werden. |
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| Bkf Weiterbildung 99.- € / Modul |
Modul 1 |
23.02, 9:00 Uhr |
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Modul 2 |
09.03, 9.00 Uhr |
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Modul 5 |
17.03, 11:00 Uhr |
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Modul 4 |
23.03, 9:00 Uhr |
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Modul 3 |
24.03, 11:00 Uhr |
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| Nächste beschl. Grundqualifikation: |
November 2013 |
1990.- € |
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| Sichern Sie sich Jetzt schon Ihre Plätze für die Weiterbildung. Da bis zum 10.09.2013 (Bus-Klassen) bzw. 10.09.2014 (Lkw-Klassen) Alle diese Weiterbildung absolviert haben müssen (5 Tage), wird mit zunehmenden Engpässen gerechnet. Jetzt haben Sie noch die Möglichkeit, die Weiterbildung auf 5 Samstage zu verteilen. |