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Das EU - Berufskraftfahrer Gesetz

Das neue Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz regelt seit 2006 wie die Weiterbildung und Qualifikation für Berufskraftfahrer im Güter- oder Personenverkehr künftig zu  erfolgen hat. Alle Fahrer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE müssen, wenn sie Ihren Führerschein nach dem 10.09.2009 erworben hatten, zuerst die Grundqualifikation erwerben, bevor sie ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen dürfen. Für Fahrer der Klassen D1, D1E, D und DE gilt das seit dem 10.09.2008
 
Alle Berufskraftfahrer der betroffenen Fahrerlaubnisklassen müssen alle 5 Jahre eine Weiterbildung absolviert haben. Diese Weiterbildung dauert 5 Tage und kann auch über die gesamten 5 Jahre verteilt werden.
 

 

 
Bkf Weiterbildung 99.- € / Modul Modul 1  23.02, 9:00 Uhr
  Modul 2  09.03, 9.00 Uhr
  Modul 5  17.03, 11:00 Uhr
  Modul 4  23.03, 9:00 Uhr
  Modul 3  24.03, 11:00 Uhr
     
 Nächste beschl. Grundqualifikation:  November 2013  1990.- €
     
Sichern Sie sich Jetzt schon Ihre Plätze für die Weiterbildung. Da bis zum 10.09.2013 (Bus-Klassen) bzw. 10.09.2014 (Lkw-Klassen) Alle diese Weiterbildung absolviert haben müssen (5 Tage), wird mit zunehmenden Engpässen gerechnet. Jetzt haben Sie noch die Möglichkeit, die Weiterbildung auf 5 Samstage zu verteilen.