Peters Fahrschule
Das EU -Berufskraftfahrer Gesetz
Das neue Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz regelt seit 2006 wie die Weiterbildung und Qualifikation für Berufskraftfahrer im Güter- oder Personenverkehr künftig zu  erfolgen hat. Alle Fahrer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE müssen, wenn sie Ihren Führerschein nach dem 10.09.2009 erwerben, zuerst die Grundqualifikation erwerben, bevor sie ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen dürfen. Für Fahrer der Klassen D1, D1E, D und DE gilt das seit dem 10.09.2008
Zum Erwerb für die "Beschleunigte Grundqualifikation" bieten wir bereits im Oktober 2009 einen Lehrgang an
Alle Berufskraftfahrer der betroffenen Fahrerlaubnisklassen müssen alle 5 Jahre eine Weiterbildung absolviert haben. Diese Weiterbildung dauert 5 Tage und kann auch über die gesamten 5 Jahre verteilt werden.
Laufend  Weiterbildungstage:   Einführungspreis:     99.- €
Nächste beschl. Grundqualifikation: Oktober 2010 Einführungspreis: 1990.- €
     
     
     
 

Sichern Sie sich Jetzt schon Ihre Plätze für die Weiterbildung. Da bis zum 10.09.2013 (Bus-Klassen) bzw. 10.09.2014 (Lkw-Klassen) Alle diese Weiterbildung absolviert haben müssen (5 Tage), wird mit zunehmenden Engpässen gerechnet. Jetzt haben Sie noch die Möglichkeit, die Weiterbildung auf 5 Samstage zu verteilen.

Peters Fahrschule
Rosenheimer Strasse 86
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Haidhausen

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Tel. 089 4 89 22 27

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