Peters Fahrschule
Peters Fahrschule

Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Peters Fahrschule – Fahrschule

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Ausbildungs- und Dienstleistungsverträge mit Peters Fahrschule, Inhaber Peter Kopeczek, Rosenheimer Str. 86, 81669 München.

1. Bestandteil der Ausbildung

Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Unterricht und erfolgt auf Basis eines schriftlichen Ausbildungsvertrags. Sie richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) und dem Fahrlehrergesetz (FahrlG).

Die Ausbildung endet mit Bestehen der praktischen Fahrerlaubnisprüfung oder spätestens sechs Monate nach Vertragsabschluss. Wird das Ausbildungsverhältnis nach Ablauf dieser Frist fortgesetzt, gelten die zu diesem Zeitpunkt gültigen Preise gemäß Preisaushang (§ 19 FahrlG).

2. Entgelte und Preisaushang

Alle Entgelte werden im Ausbildungsvertrag festgelegt und entsprechen dem jeweils gültigen Preisaushang der Fahrschule. Preisänderungen sind nur im Fall einer Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses nach dessen Beendigung wirksam.

3. Leistungen und Entgelte

a) Grundbetrag

Deckt allgemeine Aufwendungen und theoretischen Unterricht bis zur ersten Prüfung ab. Bei Nichtbestehen kann ein anteiliger Betrag bis max. 50 % erneut erhoben werden.

b) Fahrstunden

Eine Fahrstunde umfasst 45 Minuten praktischen Unterricht einschließlich Fahrzeug-, Betriebs- und Versicherungskosten.

c) Prüfungsentgelte

Beinhalten die Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung. Amtliche Gebühren sind gesondert zu entrichten. Wiederholungsprüfungen sind erneut kostenpflichtig.

d) Absagen

Fahrstunden müssen mindestens zwei Werktage im Voraus abgesagt werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann eine Ausfallpauschale von 75 % des Fahrstundenentgelts erhoben werden.

4. Zahlungsbedingungen

  • Der Grundbetrag ist bei Vertragsabschluss fällig.
  • Fahrstunden sind vor Beginn der jeweiligen Fahrstunde zu bezahlen.
  • Prüfungsentgelte einschließlich amtlicher Gebühren sind spätestens drei Werktage vor dem Prüfungstermin zu entrichten.

Bei Zahlungsverzug ist die Fahrschule berechtigt, sämtliche Leistungen bis zur vollständigen Begleichung auszusetzen.

5. Kündigung

Der Fahrschüler kann den Ausbildungsvertrag jederzeit kündigen. Die Fahrschule kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere wenn:

  • die Ausbildung nicht innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss begonnen wird,
  • die Ausbildung länger als drei Monate unterbrochen wird,
  • eine theoretische oder praktische Prüfung zweimal nicht bestanden wird oder
  • grobe oder wiederholte Verstöße gegen Anweisungen des Fahrlehrers vorliegen.

Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail).

6. Entgelte bei Kündigung

Bei Kündigung kann die Fahrschule folgende Anteile des Grundbetrags verlangen:

Vor Beginn 1/5
Nach Beginn, weniger als ⅓ Theorie 2/5
⅓ bis ⅔ Theorie 3/5
Mehr als ⅔ Theorie 4/5
Nach vollständiger Theorie 100 %

Bereits erbrachte Leistungen sind stets vollständig zu bezahlen. Ein Entgelt entfällt, wenn die Kündigung durch vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst wurde.

7. Termine und Verspätung

Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule. Fahrzeiten zu oder von anderen Orten gelten als Ausbildungszeit.

Verspätet sich der Fahrschüler um mehr als 15 Minuten, gilt die Fahrstunde als ausgefallen und wird zu seinen Lasten berechnet. Verspätet sich der Fahrlehrer um mehr als 15 Minuten, kann der Fahrschüler die Fahrstunde abbrechen; die Ausbildungszeit wird nachgeholt.

8. Ausschluss vom Unterricht

Bei Alkohol- oder Drogenkonsum oder sonstiger Fahruntüchtigkeit erfolgt ein sofortiger Ausschluss vom Unterricht. In diesem Fall kann eine Ausfallpauschale in Höhe von 75 % des Fahrstundenentgelts erhoben werden.

9. Sorgfaltspflicht

Der Fahrschüler ist verpflichtet, Fahrzeuge, Unterrichtsmaterialien und sonstige Einrichtungen der Fahrschule sorgfältig zu behandeln. Schäden sind unverzüglich anzuzeigen.

10. Bedienung von Lehrfahrzeugen

Lehrfahrzeuge dürfen ausschließlich unter Anleitung des Fahrlehrers bedient werden. Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtliche Folgen haben.

11. Ausbildungsabschluss und Prüfungsanmeldung

Der Fahrlehrer entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 6 FahrschAusbO), ob die Ausbildung abgeschlossen ist. Die Prüfungsanmeldung erfolgt nur mit Zustimmung des Fahrschülers und ist für beide Seiten verbindlich. Nichterscheinen verpflichtet zur Zahlung der angefallenen Kosten.

12. Online-Verträge und Online-Shop

Über den Online-Shop der Fahrschule werden ausschließlich termingebundene Präsenzleistungen angeboten. Die Darstellung der Leistungen im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Bestellbestätigung der Fahrschule zustande.

Die Zahlung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Die verfügbaren Zahlungsarten werden im Bestellprozess angezeigt.

13. Widerrufsrecht bei Online-Verträgen

Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeit- oder Ausbildungsveranstaltungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen bestimmten Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Dies gilt insbesondere für über den Online-Shop gebuchte termingebundene Präsenzleistungen.

14. Datenschutz

Die Fahrschule verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung der Fahrschule.

15. Gerichtsstand

Sofern gesetzlich zulässig und kein inländischer Gerichtsstand des Fahrschülers besteht, ist der Sitz der Fahrschule Gerichtsstand.

Weitere Informationen

Unser Impressum und unsere Datenschutzerklärung findest du auf den entsprechenden Unterseiten.